Mietkoch in Tirol: Köche mieten für die Saison
Wenn die Saison beginnt und die Küche nicht voll besetzt ist, leihen wir Ihnen unsere festangestellten Köche aus: für die Wintersaison, für den Sommer, für den Engpass dazwischen.
Im Notfall direkt anrufen: 07541 3973915 (Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr, außerhalb über Band)
Avorix verleiht festangestellte, sozialversicherte Köche an Hotellerie und Gastronomie in Tirol, mit behördlicher Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. In der Regel steht Ihr Koch innerhalb von 24 bis 72 Stunden in der Küche.
Unser Einsatzgebiet
Tirols Küchen leben im Saisonrhythmus: Wintersaison, Sommersaison, dazwischen Umbau und Pause. Wer im Dezember eine volle Halbpension fahren muss, kann nicht bis Januar auf eine Neueinstellung warten. Wir verleihen Köche in ganz Tirol, vom Außerfern bis ins Zillertal.
Und wer in Tirol gut kocht, hat oft ein Angebot aus der Schweiz in der Tasche. Auch dafür sind wir da.
Typische Einsätze in Tirol
Die Wintersaison beginnt in drei Wochen, zwei Posten sind noch unbesetzt.
Der Küchenchef verlässt das Haus im November, die Nachfolge startet erst im Frühjahr.
Das Sommerhaus verlängert die Saison und braucht die Küche vier Wochen länger als das Stammteam.
Grenzüberschreitende Einsätze aus Deutschland melden wir vor Arbeitsbeginn ordnungsgemäß bei den österreichischen Behörden (ZKO-Meldung) und halten die österreichischen Entlohnungs- und Meldevorschriften ein. Sie müssen sich um nichts davon kümmern.
So läuft ein Einsatz
Sie rufen an oder schreiben uns, wir klären in einem kurzen Gespräch, wen Sie brauchen und ab wann. In der Regel steht Ihr Koch innerhalb von 24 bis 72 Stunden in der Küche, unsere Einsätze sind rund um die Uhr möglich, auch nachts und am Wochenende. Eine Mindest-Einsatzdauer gibt es nicht: Viele Häuser überbrücken zwei Wochen, andere eine ganze Saison. Ihr Erstgespräch: 30 Minuten, kostenlos, unverbindlich.
Fest angestellt statt auf Rechnung
Unsere Köche sind bei Avorix fest angestellt und sozialversichert und arbeiten bei Ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Sie integrieren den Koch in Ihre Abläufe und erteilen arbeitsbezogene Weisungen, genau das ist bei diesem Modell vorgesehen. Verträge in dieser Form reduzieren zugleich die rechtlichen Risiken beim Fremdpersonaleinsatz. Warum das beim selbständigen Mietkoch auf Rechnung anders aussieht: Mietkoch auf Rechnung: Wo Scheinselbständigkeit beginnt
Häufige Fragen
Braucht mein Betrieb für den Einsatz eine eigene Genehmigung?
In der Regel nicht: Die Meldepflichten für die grenzüberschreitende Überlassung liegen beim Verleiher, also bei uns. Was auf Ihrer Seite zu beachten ist, klären wir im Erstgespräch: 30 Minuten, kostenlos, unverbindlich.
Übernehmt ihr auch nur die Wintersaison?
Ja. Eine Mindest-Einsatzdauer gibt es nicht, viele Einsätze laufen genau eine Saison.
Arbeitet ihr auch in der Schweiz oder in Südtirol?
Nein. Wir arbeiten in Deutschland und Österreich, in die Schweiz verleihen wir nicht, und Italien gehört nicht zu unserem Gebiet.