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Kalkulation in der Gastronomie: vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis

Aktualisiert am 25.08.2026

Die Kalkulation in der Gastronomie beantwortet eine Frage: Was muss ein Gericht kosten, damit es Warenkosten, Gemeinkosten, Personal und Gewinn trägt? Der einfachste Einstieg ist die Aufschlagskalkulation: Warenkosten je Portion mal Faktor 3 bis 4 ergeben den Netto-Verkaufspreis. Genauer wird es mit dem Deckungsbeitrag.

Warum Kalkulation nach Gefühl teuer ist

Die meisten Karten sind historisch gewachsen: Der Preis vom Vorgänger, plus ein Euro, weil alles teurer wurde. Das Problem daran ist nicht, dass diese Preise falsch sein müssen. Das Problem ist, dass niemand weiß, ob sie stimmen. Steigt der Einkaufspreis einer Zutat, wandert die Erhöhung unbemerkt in die Marge, und die Jahresauswertung zeigt Monate später ein Ergebnis, das sich niemand erklären kann. Kalkulieren heißt: pro Gericht wissen, was drinsteckt.

Schritt 1: Warenkosten je Portion ermitteln

Ohne Rezeptur keine Kalkulation. Für jedes Gericht brauchen Sie die Zutaten mit Mengen je Portion, bewertet zu Einstandspreisen. Ein fiktives Beispiel:

ZutatMenge je PortionEinstandspreisKosten
Hähnchenbrust180 g9,50 €/kg1,71 €
Kartoffeln250 g1,20 €/kg0,30 €
Gemüse, Butter, Kräuter0,84 €
Öl, Gewürze, Garnitur (Pauschale)0,35 €
Warenkosten je Portion3,20 €

Die kleine Pauschale am Ende ist wichtig: Öl, Gewürze und Garnituren summieren sich, und wer sie weglässt, kalkuliert jedes Gericht schön.

Schritt 2: Die einfache Aufschlagskalkulation

Die Daumenregel der Branche: Warenkosten mal Aufschlagsfaktor 3 bis 4 ergeben den Netto-Verkaufspreis. Im Beispiel: 3,20 € × 3,5 = 11,20 € netto. Darauf kommt die Umsatzsteuer, dann wird auf einen glatten Kartenpreis gerundet.

Der Faktor ist kein Naturgesetz, sondern eine Abkürzung: Er unterstellt, dass rund zwei Drittel bis drei Viertel des Preises für alles außer Ware reichen müssen (Personal, Miete, Energie, Gewinn). Ob das in Ihrem Haus stimmt, weiß der Faktor nicht. Deshalb taugt er als erster Anhaltspunkt, nicht als Endergebnis.

Schritt 3: Den Deckungsbeitrag ansehen, nicht nur die Quote

Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, den ein Gericht nach Abzug der Warenkosten zum Betriebsergebnis beisteuert: Netto-Verkaufspreis minus Warenkosten. Und er erzählt oft eine andere Geschichte als die Quote:

Gericht AGericht B
Netto-Verkaufspreis11,20 €21,00 €
Warenkosten3,20 €7,90 €
Wareneinsatzquote28,6 %37,6 %
Deckungsbeitrag8,00 €13,10 €

Nach Quote ist Gericht B das „schlechtere". Pro verkauftem Teller lässt es aber 5,10 € mehr im Haus. Wer nur auf Quoten schaut, streicht am Ende die Gerichte, die das Ergebnis tragen. Die gesunde Reihenfolge: erst Deckungsbeitrag je Gericht, dann die Quote als Gesamtkontrolle. Wie Sie die Gesamtquote berechnen, steht hier: Wareneinsatz berechnen: Formel, Rechner und Zielwerte

Schritt 4: Mischkalkulation, die Karte als Ganzes

Kein Gast bestellt eine Durchschnittskarte, aber Ihre Auswertung isst nichts anderes. In der Praxis gleichen sich Gerichte aus: Der Klassiker mit hoher Quote hält die Stammgäste, das margenstarke Gericht daneben verdient das Geld, und die Getränke stützen das Gesamtergebnis. Genau dafür brauchen Sie die Kalkulation je Gericht: Ausgleichen kann nur, wer weiß, wer wen ausgleicht.

Die häufigsten Kalkulationsfehler

  1. Brutto und Netto gemischt: Kalkuliert wird netto, auf der Karte steht brutto. Wer die Umsatzsteuer vergisst, verschenkt sie.
  2. Rezeptur ohne Pauschalen: Öl, Gewürze, Garnitur und Bruch fehlen, jede Portion ist teurer als gerechnet.
  3. Einstandspreise veraltet: Lieferantenpreise ändern sich, die Kalkulation von Januar stimmt im August nicht mehr.
  4. Keine Nachkalkulation: Einmal rechnen reicht nicht. Preisänderungen im Einkauf müssen regelmäßig gegen die Karte laufen.
  5. Nur Quote, kein Deckungsbeitrag: Siehe oben, das teuerste Missverständnis der Speisekarte.

Häufige Fragen

Welcher Aufschlagsfaktor ist richtig?

Als Startpunkt hat sich der Faktor 3 bis 4 auf die Warenkosten etabliert (auch Kalkulationsfaktor genannt). Der richtige Faktor für Ihr Haus hängt an Ihren Gemeinkosten und Ihrem Konzept; prüfen Sie ihn über den Deckungsbeitrag, nicht übers Bauchgefühl.

Was ist der Unterschied zwischen Kalkulation und Wareneinsatzquote?

Die Kalkulation setzt den Preis eines einzelnen Gerichts, die Wareneinsatzquote kontrolliert hinterher den ganzen Betrieb. Beides gehört zusammen: Ohne Kalkulation je Gericht können Sie eine schlechte Quote nicht erklären.

Muss jedes Gericht Gewinn machen?

Nein, aber Sie sollten wissen, welches nicht. Ein bewusster Frequenzbringer ist Strategie, ein unbemerkter Verlustbringer ist ein Loch in der Kasse.

Wie oft sollte ich nachkalkulieren?

Bei jeder Kartenänderung und zusätzlich, sobald sich wichtige Einkaufspreise spürbar bewegen. Wer Einstandspreise laufend pflegt, hat die Nachkalkulation nebenbei erledigt.

Geprüft · AÜ-Erlaubnis

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